Tierverbände befürworten geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes
Am 26. September soll im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) stattfinden. Eine Allianz von über 30 Bundesverbänden für Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft plädiert für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes. Zu den Unterzeichnern gehört auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF).
„Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Allerdings fordert das Bündnis auch eine zeitnahe Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, um bei Behörden und Tierhaltern für weitergehende Rechtssicherheit und einheitliche Umsetzung zu sorgen. „Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Hierzu sei aus Sicht der Tierverbände „ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich.“
Die unterzeichnenden Tierverbände stehen für eine sachkundige, wertschätzende und verantwortungsbewusste Haltung und Zucht von Tieren in Deutschland, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Die Einführung einer sogenannten Positivliste, auf der nur einige Tiere stehen, die als Heimtiere erlaubt werden, lehnen die Verbände ab: „Diese würde nicht zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen, wie bereits die Exopet-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft schlussfolgert. Auch sprechen vielfältige juristische Gründe gegen die Einführung einer solchen Liste“, stellen die Tierverbände fest.
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